Sind Sie in Spanien steueransässig? Verfügen Sie über Vermögenswerte von über 50.000 € außerhalb von Spanien? Dann müssen Sie das Formular 720 vorlegen.

Das Formular 720 ist eine Erklärungspflicht zulasten von Personen mit Steuersitz in Spanien. Seit 2013 sind alle Vermögenswerte außerhalb von Spanien Gegenstand einer Steuererklärung.

Wer ist davon betroffen?

Eigentümer, Begünstigte, bevollmächtigte Verwahrer und Unterzeichner von Vermögenswerten im Ausland.

Was muss gemeldet werden?

Die zu meldenden Vermögenswerte sind in drei Gruppen aufgeteilt:

  • Bankkonten bei Instituten im Ausland
  • Wertpapiere, Rechte, Versicherungsverträge, die im Ausland verwaltet werden
  • Immobilien, die im Ausland liegen

Die Erklärung ist Pflicht, wenn ein oder mehrere Werte dieser Gruppe den Betrag von 50.000 € übersteigen. Diese Erklärung muss im nächsten Jahr erneuert werden, wenn der Wert der Vermögenselemente in jeder Kategorie um 20.000 € gestiegen ist.

Wie und wann muss die Erklärung vorgelegt werden?

Telematische Vorlage vom 1. Januar bis 31. März des nächsten Jahres. Es kann eine Erklärung außerhalb dieser Frist oder in anderer Art vorgelegt werden, aber die Geldbußen sind hoch.

Was sind die Geldbußen?

Die spanische Steuerverwaltung (AEAT) verhängt Geldbußen von 100€ pro Angabe oder Gesamtheit von Angaben (mindestens 1.500€), die sich auf Immobilien oder ein Recht an Immobilien beziehen, welche hätten gemeldet werden müssen.

Bei unvollständiger, ungenauer oder falscher Vorlage beträgt die Geldbuße 5.000€.
Bei Nichtmeldung der im Ausland sich befindlichen Vermögenswerte und deren Aufdeckung durch das spanische Finanzamt beträgt die Geldbuße 150 % des dem Fiskus geschuldeten Betrags.

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen, Ihre Lage zu bereinigen

Madrid: +34 91 188 04 93 / Barcelona: +34 93 224 01 99
oder