Bei Ihrer Ankunft in Spanien kann sich Ihre Steuerlage ändern. Sie müssen sich unbedingt über Ihre Steuerlage informieren und wissen, ob Sie als wohnansässig gelten oder nicht.

Der Begriff des Steuersitzes ist in Steuersachen doppelt so wichtig. Während jemand mit Steuersitz in Spanien für die Gesamtheit seiner (auch ausländischen) Einkünfte besteuert wird, wird derjenige ohne Steuersitz in Spanien nur für seine Einnahmen aus Spanien besteuert.

Zudem sind nur die Wohnansässigen zur Zahlung der Lohn- und Einkommenssteuer (IRPF) verpflichtet. Die Nichtwohnansässigen unterliegen nur der Steuer auf Einkommen Nichtresidenter (IRNR).

Um zu wissen, ob Sie seit dem Jahr Ihrer Ankunft in Spanien steueransässig sind, muss festgestellt werden, ob Sie die Bedingungen des spanischen Rechts erfüllen:

  • Sie leben mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr im spanischen Hoheitsgebiet
  • oder das Hauptzentrum Ihrer beruflichen bzw. wirtschaftlichen Interesssen liegt in Spanien
  • oder Ihr Partner und Ihre Kinder sind in Spanien ansässig.

In diesem Fall gelten Sie als in Spanien steueransässig. Sie brauchen nur eine dieser Bedingungen zu erfülleln, um in Spanien steueransässig zu sein.

Steueransässigkeit in zwei verschiedenen Staaten

Man kann jedoch auch in zwei verschiedenen Staaten als steueransässig gemäß dem Landesrecht jedes dieser Länder sein.

In diesem Fall sollte das geltende Steuerabkommen zwischen Spanien und dem anderen Land angewandt werden. In Spanien gibt es 93 geltende Steuerabkommen und 9, die noch gerade ratifiziert werden. Diese Steuerabkommen sehen anwendbare sukzessive Kriterien zur Bestimmung des Steuersitzes bei Konflikten über den Steuersitz infolge des Landesrechtes jedes der Staaten an.
Mit der Studie des geltenden internationalen Abkommens kann das Land des Steuersitzes des Steuerzahlers ermittelt werden.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Steuersitz haben oder uns die gesamte Verwaltungsarbeit eines Antrags übertragen wollen

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